Neuer Kreisbrandmeister für Dahme-Spreewald ernannt

Christian Liebe ist neuer Kreisbrandmeister des Landkreises Dahme-Spreewald. Seine Ernennungsurkunde erhielt der 40-Jährige in dieser Woche aus den Händen von Landrat Stephan Loge, der positiv auf die künftig gute Zusammenarbeit blickt: „Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Schaffenskraft bei einem möglichst geringen Einsatzgeschehen. Möge der Dahme-Spreewald-Kreis von etwaigen Katastrophenlagen verschont bleiben und wir uns vielmehr der Weiterentwicklung unserer Feuerwehren widmen können“. Christian Liebe hat das neue Amt mit Wirkung zum 01. Januar 2019 angetreten. Sein Amtsvorgänger Ronald Judis (63), der diese Funktion in den vergangenen acht Jahren ausübte, war zum Jahresende mit einem Zapfenstreich feierlich in den Ruhestand verabschiedet worden.

Christian Liebe engagiert sich seit mehr als 16 Jahren ehrenamtlich für die Feuerwehr. Von 2003 an war er als Kreisjugendfeuerwehrwart Dahme-Spreewald und Vizevorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes tätig. Parallel zu seien 2009 begonnenen Tätigkeiten als Sachbearbeiter für Brandschutzerziehung im Kreisordnungsamt sowie Mitarbeiter im Brand- und Katastrophenschutzzentrum (BKZ) Luckau absolvierte der Familienvater erfolgreich die erforderlichen Qualifizierungen und feuerwehrdienstlichen Ausbildungen zum Kreisbrandmeister. „Ich setze auf einen offenen Dialog, um notwendige Änderungen transparent zu kommunizieren. Wir müssen die Wehren im Kreis weiter fit für die künftigen Aufgaben machen – sei es beim vorbeugenden Waldbrandschutz, in der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, in Sachen Digitalfunk oder bei der Absicherung des kommenden Flughafens BER“, erklärt Liebe. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt sieht er in der verstärkten Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz.

Im Dahme-Spreewald-Kreis werden ein hauptamtlicher Kreisbrandmeister und zwei ehrenamtliche Stellvertreter ernannt. Ihnen obliegen die Unterstützung des Landrates in allen Bereichen des Brandschutzes sowie die Erhaltung der Schlagkraft der Feuerwehren, die von den Ämtern, Städten und amtsfreien Gemeinden unterhalten werden. Insbesondere hat der Kreisbrandmeister auf die Stärke, Gliederung, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehren zu achten. Der Landkreis selbst unterhält keine eigenen Feuerwehren.


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